Wodibär's kleine Welt
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Hier habe ich die Antworten der Politiker auf meine Frage bzgl. der Hundesteuer wiedergegeben.
Lest Euch das mal durch und macht Euch selber ein Bild über unsere Politiker und die Fraktionen.

Was leider vergessen wird: 5 Millionen Hundehalter sind auch Wähler!


Ulrich Maurer, MdB, (Die.Linke):
Ihrer Forderung nach Abschaffung der Hundesteuer kann ich mich nicht anschließen. Auch wenn völlig unbestritten ist, dass die Haltung von Hunden für sehr viele Menschen ein hohe emotionale Bedeutung hat, halte ich eine Besteuerung der Hundehaltung im angemessenen Rahmen für berechtigt. Dabei geht es nicht um Sanierung von Kommunalhaushalten, sondern um einen Obulus für die Kosten, die Hunde durch ihre Ausscheidungen für die Kommune verursachen. Im Übrigen hat die Bundespolitik auf diesen Sachverhalt keinen Einfluss, weil es sich bei der Hundesteuer um eine Gemeindesteuer handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Maurer, MdB
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Rainer Arnold, MdB, (SPD):
Zum Thema Hundesteuer bin ich als Bundespolitiker nicht der richtige Ansprechpartner, da es sich hierbei nicht um eine Bundessteuer handelt.
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben, Rechtsgrundlage hierfür sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder.
Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an einen Adressaten auf Landes- oder kommunaler Ebene.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold
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Michael Hennrich, MdB, (CDU):
Vielen Dank für Ihre Frage zur Hundesteuer. Zunächst möchte ich Ihnen mein großes Verständnis für ihr Anliegen entgegenbringen, das Sie als Hundebesitzer direkt betroffen sind.

Wie Sie sicherlich wissen, handelt es sich bei der Hundesteuer um eine Abgabe an Kommunen, die Sie als Hundehalter zahlen. Die Steuer ist durch § 9 III Kommunalabgabengesetz geregelt. Dieses württembergische Landesgesetz verpflichtet die Gemeinden eine Hundesteuer zu erheben. Allein die Höhe der Steuer wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt.
Regelungen des Landes Baden-Württemberg befinden sich für mich als Bundespolitiker nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Es ist Sache der Länder zur Besteuerung von Hunden zu verpflichten oder nicht. Der Bund verfügt hier über keine Kompetenz. Da mir aber die Anliegen von Bürgern aus meinem Wahlkreis besonders am Herzen liegen, möchte ich Ihnen gerne die Hintergründe der Hundesteuer näherbringen.
Eine Besteuerung von Hunden, nicht aber von anderen Haustieren, ist aus meiner Sicht historisch und finanzpolitisch begründet. Die Einnahmen der Steuer helfen dabei, dass der erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwand der Gemeinden bei der Beseitigung von Hundekot ausgeglichen wird. Denn nur mit Hilfe dieser Mittel kann eine regelmäßige Reinigung der öffentlichen Wege gewährleistet werden. Damit profitieren nicht nur Sie als Hundehalter von einer sauberen und hygienischen Umgebung, sondern auch die Allgemeinheit.
Damit die Hundesteuer gerade nicht zu einer "unsozialen Abgabe" wird, sind in Gemeindesatzungen zusätzlich Regelungen enthalten, die Steuerbefreiungen für Hunde vorsehen, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Oftmals sind in diesen Regelungen auch Rettungshunde, die dem Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen und damit einen Mehrwert für die Allgemeinheit darstellen von der Hundesteuer befreit.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und Ihnen die Gründe für die Hundesteuer näher bringen. Ich verweise aber noch einmal darauf, dass dies in den Zuständigkeitsbereich beziehungsweise Kommunen fällt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne in meinem Wahlkreisbüro einen Gesprächstermin vereinbaren.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich
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Dr. Ursula Eid, MdB, (GRÜNE):
Vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung der Hundehaltung, die mich über bgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern haben die Länder. Insofern hat hier der Bund kein Mitspracherecht. Die Länder sind somit frei, eine Hundesteuer einzuführen und für ihre Kommunen die Erhebung dieser Hundesteuer anzuordnen oder es ihnen freizustellen.
Faktischer Hintergrund für die Erhebung einer Hundesteuer in den Gemeinden ist, dass der Gemeinde Kosten durch die Hundehaltung - z.B. leider immer noch sehr ausgeprägt durch Hundekot auf öffentlichen Wegen, den viele Hundehalterinnen und Hundehalter immer noch nicht vorschriftsmäßig selbst beseitigen - Kosten entstehen. Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass es ebenso viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die Angst vor Hunden haben - vor allem, wenn sie nicht an der Leine geführt werden - oder sich von Hunden durch lautes Gebell oder die Verunreinigung von Gehwegen belästigt fühlen. Die Politik muss sämtliche Interessen angemessen berücksichtigen und zum Ausgleich bringen. Deshalb erscheint auch aus unserer Sicht die Erhebung einer Hundesteuer weiterhin durchaus gerechtfertigt. Aber in der Ausgestaltung sind - wie oben beschrieben - die Länder völlig frei.

Mir freundlichem Gruß

Dr. Uschi Eid
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Dirk Niebel, MdB, (FDP)
Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Juli 2009, auf das ich Ihnen gerne für die FDP antworten möchte.
Für die FDP sind der Tierschutz und damit die verbundenen Interessen von rund 5,8 Millionen Hundehalter- und Hundefreunden in ganz Deutschland seit vielen Jahren ein wichtiges Thema. Deshalb finden intensive Diskussionen zum Thema Hundesteuer in der FDP statt. Die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern, insbesondere in Schweden, haben wir verfolgt und mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Offensichtlich gehen immer mehr Länder in Europa dazu über, die Hundesteuer abzuschaffen. Insbesondere der Umstand, dass in Deutschland die Kommunen ab dem zweiten und jeden weiteren Hund progressiv doppelt besteuern, wird in Zukunft die Debatten um die Abschaffung der Hundesteuer beflügeln.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die FDP in vielen Kommunen, sofern die kommunalen Finanzen dies erlauben, für eine Abschaffung der kommunalen Hundesteuer eintritt.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel
 
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